Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Benutzung unserer Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Die Benutzungs- bzw. Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
  2. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Eine Reklamation bezüglich einer Störung an den Wechselautomaten muss unverzüglich unter Angabe der Störungsuhrzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Ein Rücktausch der Waschmarken in Euro ist aus Kassengründen nicht möglich. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.
  3. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren. Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
  5. Unsere Anlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Fahrzeugen (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden. Es ist untersagt, andere Reinigungen mit der SB-Anlage/der Anlagentechnik durchzuführen. Insbesondere ist die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen Kraft- oder Schmierstoffe unmittelbar abgewaschen werden könnten, untersagt, ebenso das Waschen von durch starke Erdantragungen verschmutzten Fahrzeugen. Die SB-Anlage und ihre Anlagenteile dürfen nicht zur Innenreinigung von Transportfahrzeugen, Pferdeanhängern und Ladeflächen sowie zur Reinigung von Rasenmähern oder landwirtschaftlichen Geräten verwendet werden. Die Motorwäsche ist untersagt.
  6. Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
  7. Die Reinigung von Zweirädern ist mit äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen! Insbesondere sensible Teile können beschädigt werden! Ein angemessener Sicherheitsabstand ist bei der Reinigung einzuhalten! Es ist ein ausreichender Abstand zu halten, so dass weder Teile beschädigt noch Kleidung durch Spritzer verunreinigt werden kann! Die Reinigung von Zweirädern und Transportern erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft. Es dürfen wegen der Fußbodenheizung auf den Waschplätzen keine Wagenheber oder Auffahrhilfen verwendet werden.
  8. Der Benutzer wird auf die hohe Saugkraft der SB-Sauger hingewiesen. Eine Haftung für aufgesaugte Gegenstände wird nicht übernommen.
  9. Die Benutzung der Müllbehälter ist nur für Abfall zulässig, der unmittelbar bei der Fahrzeugreinigung anfällt. Das Abladen von Haus- und Sperrmüll, insbesondere Sondermüll, ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet und der Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.
  10. Vor Verwendung eigener Reinigungsmittel ist aus abwasserrechtlichen Gründen der Anlagenbetreiber zwecks Unbedenklichkeit zu kontaktieren.
  11. Die kostenfreie Wasserzapfstelle steht nur für unsere Kunden und nur während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung. Ein übermäßiger oder missbräuchlicher Bezug kann in Rechnung gestellt werden.
  12. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.
  13. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 3,20m. Höhere Fahrzeuge sind auf dem Freiplatz zu reinigen.
  14. Unsere Anlagen werden rund um die Uhr videoüberwacht.
  15. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.